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PERSÖNLICHE UNTERLAGEN SICHERN

Bewahren Sie Ihre persönlichen Dokumente, Belege und den Schriftwechsel (beispielsweise mit uns) sicher – und unbedingt außerhalb des Zugriffsbereichs der Gegenpartei – auf. Deponieren Sie die Unterlagen im Zweifel bei einer Person Ihres Vertrauens. 

  • Unterlagen sofort mitnehmen
    Wenn Sie im Zuge der Trennung die eheliche Wohnung verlassen oder beabsichtigen, dies zu tun, nehmen Sie bitte alle persönlichen Dinge und Unterlagen möglichst sofort mit, auch wenn Sie noch einen Schlüssel für die Wohnung haben und ohnehin noch einmal wiederkommen wollen; es kommt immer wieder vor, dass im Zuge der Trennung Wohnungsschlösser ausgetauscht werden, so dass Sie im Zweifel nicht wieder zurück können. Nach dem Auszug haben Sie keinen Anspruch mehr auf Rückkehr in die Ehewohnung.

  • Unterlagen vor Zugriff schützen
    Sorgen Sie dafür, dass Ihre persönlichen Unterlagen sicher – und unbedingt außerhalb des Zugriffsbereichs der Gegenpartei – aufbewahrt werden. Deponieren Sie die Unterlagen im Zweifel bei einer Person Ihres Vertrauens. 

  • Unterlagen für Beweiszwecke sichern
    Weitere Dokumente, zu denen Sie Zugang haben, und die Sie später ggf. zu Beweiszwecken benötigen, sollten Sie unbedingt mindestens durch Fotokopie sicherstellen. So vermeiden Sie Nachweisprobleme in späteren familienrechtlichen Auseinandersetzungen, in denen es auf die Höhe des Einkommens oder Vermögens ankommt. 

  • Bestandsaufnahme dokumentieren
    Dokumentieren Sie den Bestand aller Unterlagen sowie der gesamten Wohnungseinrichtung und der persönlichen Sachen, bevor Sie ausziehen. Bei einem Streit über persönliche Sachen oder Hausratsgegenstände müssten Sie später sonst aus dem Gedächtnis sämtliche Gegenstände auflisten können. 
    Für die Dokumentation empfehlen wir Ihnen, die Sachen zu fotografieren. Diese Fotos können Ihnen auch im Falle des Verschwindens von Einrichtungsgegenständen später als Beweisstücke dienen.

FÜR SICHERE POSTZUSTELLUNG SORGEN

Egal, ob Sie ausziehen oder in der Wohnung bleiben: 

  • Prüfung Sie, ob die Gefahr besteht, daß Ihre Post gelesen oder unterdrückt wird. 

  • Sorgen Sie im Zweifel für eine sichere Postanschrift (ggf. über Bekannte oder Verwandte). 

  • Teilen Sie die sichere Postanschrift wichtigen Stellen, mit denen Sie korrespondieren (Finanzamt, Vermieter, Gläubiger, Rechtsanwalt), persönlich mit. Nachsendeanträge bieten keine volle Sicherheit!

  • Treffen Sie auch bei Abwesenheit (Urlaub, Krankheit) Vorkehrungen zur Betreuung Ihrer Post. Gerade gerichtliche Zustellungen sind oft mit Fristen verbunden, die unbedingt beachtet werden müssen, um rechtliche Nachteile zu vermeiden. Beachten Sie bitte, dass eine Zustellung beispielsweise durch Niederlegung des Schriftstücks auch dann als bewirkt gilt, wenn Sie das Schriftstück nicht abholen.Etwaige Fristversäumnisse gehen dann zu Ihren Lasten. 

  • Besonders wichtig bei Post bzgl. gerichtlicher Auseinandersetzung:

    • Es kommt vor, dass Ihnen das Gericht Schriftstücke direkt zustellt, auch wenn Sie anwaltlich vertreten sind. Insbesondere dann, wenn Ihnen Antrags- und Klageschriften zugestellt werden, sollten Sie sich unbedingt davon überzeugen, dass Ihr Anwalt diese kennt.

    • Möglich ist auch, dass es sich um die Zustellung einer neuen Sache handelt, in der Sie noch keinen Anwalt beauftragt haben. Auch hier gilt es, unbedingt Fristen einzuhalten.

    • Es kann vorkommen, dass sich der Anwalt der Gegenseite direkt an Sie wendet, um mit Ihnen ein Problem zu besprechen.
      Wenn Sie anwaltlich vertreten sind oder dies beabsichtigen, vermeiden Sie bitte Besprechungen mit dem Gegenanwalt. Verweisen Sie ihn auf Ihre anwaltliche Vertretung. Alle Äußerungen, die Sie gegenüber dem Gegenanwalt machen, können später im Zweifel gegen Sie verwendet werden. Der Gegenanwalt ist nicht befugt, den persönlichen Kontakt zu Ihnen fortzusetzen, wenn er weiß, dass Sie sich anwaltlich vertreten lassen (wollen).

VORSICHT BEI ÄUSSERUNGEN

  • Geben Sie bitte keine schriftlichen Erklärungen ab, ohne dies zuvor mit Ihrem Anwalt abgestimmt zu haben. Dies gilt auch für Erklärungen über Ihre persönlichen Umstände. Oft sind genau diese Umstände – insbesondere, wenn die Gegenseite danach fragt – in späteren Rechtsstreitigkeiten von Bedeutung, so dass diese Erklärungen gegen Sie verwendet werden könnten. 

  • Vermeiden Sie Diskussionen über Ihre Ehesachen mit dem Gegner oder mit Dritten am Telefon. Sie wissen nie, wer im Hintergrund mithört und Ihre abgegebenen Erklärungen später – möglicherweise falsch– bezeugen könnte.

  • Diskutieren Sie Ihre Ehesachen mit Dritten auch persönlich oder schriftlich äußerst zurückhaltend. Alle Erklärungen, die Sie in solchen Gesprächen abgeben, könnten später gegen Sie verwendet werden.

  • Bei Zusagen oder Vorleistungen in Trennungsangelegenheiten ist ebenfalls äußerste Vorsicht geboten. Konsultieren Sie Ihren Anwalt lieber vorher.

BANKANGELEGENHEITEN ÜBERPRÜFEN

  • Gibt es gemeinsame Konten, für die Sie mithaften? Solche Konten müssen im Zweifel sofort gesperrt werden, weil Sie sonst für alle Abbuchungen – und auch Überziehungen – mithaften. Sofern es diesbezüglich Schwierigkeiten mit der Bank gibt, wenden Sie sich an Ihren Anwalt. 

  • Bitte prüfen Sie auch, ob Sie hinsichtlich Ihrer Konten Vollmachten oder Einzugsermächtigungen erteilt haben. Auch diese müssen sofort widerrufen werden, was jederzeit möglich ist. Sonst könnten über diese Vollmachten oder Einzugsermächtigungen noch Vermögensverfügungen zu Ihren Lasten vorgenommen werden.

  • Haben Sie für fremde Verbindlichkeiten Sicherheiten gegeben? Lasten auf Ihrem Grundbesitz (auch Miteigentum) Grundschulden, die eventuell auch für Verbindlichkeiten Ihres Ehegatten oder Dritter haften? Bitte wenden Sie sich in einem solchen Fall schriftlich und nachweisbar an Ihre Bank und teilen dort mit, dass ohne Ihre Mitwirkung über diese Sicherheiten nicht verfügt werden darf, so dass weitere Belastungen nicht eintreten dürfen.

 

GESCHÄFTE AUF IHREN NAMEN

Laufen auf Ihren Namen Geschäfte oder sonstige vertragliche Aktivitäten Ihres Ehepartners oder dritter Personen? Beachten Sie bitte, dass; Sie für ein Unternehmen, welches auf Ihren Namen angemeldet ist, in vollem Umfang haftbar sein können. Konsultieren Sie Ihren Anwalt, um diesen Zustand für die Zukunft aufzuheben. 

 

BEFRISTETE MASSNAHMEN

Bitte prüfen Sie, ob Sie vertragliche Regelungen getroffen haben, die für den Fall der Trennung oder Scheidung befristete Maßnahmen erfordern. Auch der Widerruf von Schenkungen und anderen Zuwendungen kann fristgebunden sein. Auch wenn Sie eine Bürgschaft übernommen haben, kann Handlungsbedarf bestehen. 

ZWEIFEL AN DER ABSTAMMUNG EINES KINDES 

Wenn Sie Zweifel betreffend die Abstammung eines Kindes hegen, lassen Sie sich bitte sofort anwaltlich beraten. Die Anfechtung der Abstammung eines Kindes ist an bestimmte Fristen geknüpft, die keinesfalls versäumt werden dürfen. 

 

AUSSAGEN RECHTZEITIG SICHERN

Bitte überprüfen Sie auch, ob die Aussagen bestimmter Personen für Ihre rechtliche Auseinandersetzung von Bedeutung sein können. Wenn es unsicher ist, ob zum erforderlichen Zeitpunkt eine Aussage vor Gericht gemacht werden kann (weil sich beispielsweise der Zeuge im Ausland befindet oder sein Gesundheitszustand eine gerichtliche Aussage nicht mehr zulässt) empfiehlt es sich, solche Aussagen zuvor durch die Abgabe schriftlicher – notarieller – Erklärungen oder im Rahmen eines gerichtlichen Beweissicherungsverfahren zu sichern. 

REGELUNGEN RECHTLICH WIRKSAM TREFFEN 

Für den Fall, dass Sie Vereinbarungen treffen wollen oder schon getroffen haben: 
Vertrauen Sie nicht einfach auf erbrechtliche einseitige Regelungen oder gegebene Zusagen. Ein Testament kann jederzeit unbemerkt widerrufen oder geändert werden; sicherer ist eine vertragliche Gestaltung. Vereinbarungen und Verträge müssen wohl überlegt und formwirksam sein. Im Familienrecht bedürfen viele Regelungen der notariellen oder gerichtlichen Beurkundung, um wirksam zu sein. Das gilt insbesondere für den Grundstücks-Übertragungsvertrag, den Ehevertrag, Erbvertrag, Güterrechtsvertrag (Zugewinnausgleich) vor Ehescheidung, Versorgungsausgleich, sowie für viele Gesellschaftsverträge. Informieren Sie sich zuvor bei Ihrem Anwalt. 

WAS TUN IM FALLE EINER „STEUERSÜNDE“?

Eine „Selbstanzeige“ beim Finanzamt und Nachzahlung der entsprechenden Steuern kann wenigstens strafrechtlich Konsequenzen verhindern. Hier sollte unbedingt ein zugelassener steuerlicher Berater eingeschaltet werden.

Sie haben Fragen? Wir stehen Ihnen jederzeit bei Seite!
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