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FÜHRERSCHEINENTZUG BEI TRUNKENHEITSFAHRT MIT DEM FAHRRAD

Wer ganz bewusst mit dem Fahrrad zum Kegelabend fährt, um nicht unter Alkoholeinfluss Auto zu fahren und die Verkehrssicherheit zu gefährden, riskiert seinen Führerschein, wenn er auf der Rückfahrt vom Kegelabend mit dem Fahrrad unter erheblichem Alkoholeinfluss steht.

 

HINTERGRUND

Fahrzeuge i. S. von § 316 StGB sind nicht nur Kraftfahrzeuge, sondern Beförderungsmittel beliebiger Art, die der Fortbewegung im öffentlichen Straßenverkehr dienen – also auch Fahrräder.

PROMILLEGRENZE UND RECHTSAUFFASSUNG

Bei mehr als 1,6 Promille Blutalkohol eines Fahrradfahrers bestehen nach ständiger Rechtsprechung Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Die Gerichte gehen davon aus, dass das Führen eines Fahrrades unter Alkoholeinfluss Zweifel an der Kraftfahreignung wecken. Damit verbunden ist die Vermutung, dass künftig auch ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss geführt wird. Diese Rechtsauffassung ist auf heftige Kritik gestoßen.
Die Führerscheinstellen und die Gerichte ( vgl. statt aller Verwaltungsgericht Oldenburg Beschluss vom 02.09.2008 - 7 B 2323/08) sehen diese Bedenken aber nicht und fordern das MPU-Gutachten (medizinisch-psychologisches Gutachten) an.

 

KONSEQUENZEN

Weigert sich der Radfahrer, das MPU-Gutachten erstellen zu lassen oder legt er das Gutachten nicht fristgerecht vor, schließt die Führerscheinstelle auf die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen und entzieht die Fahrerlaubnis.

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