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VORGETÄUSCHTE EIGENBEDARFSKÜNDIGUNG? - WENN DER VERMIETER TRICKST

Die Kündigung einer Mietwohnung wegen Eigenbedarfs durch Vermieter kommt tagtäglich vor. Doch wie ist es zu beurteilen, wenn der eigene Gebrauch lediglich vorgeschoben ist, wenn der Vermieter die Wohnung beispielsweise tatsächlich verkaufen möchte, also nur deshalb kündigt, weil er sich einen höheren Verkaufspreis verspricht, wenn die Wohnung frei ist?

WAS BEDEUTET ZUNÄCHST EIGENBEDARF?

Ein Eigenbedarf liegt immer dann vor, wenn der Vermieter die Wohnung selbst benötigt. Für eine wirksame Kündigung reicht es aber nicht aus, dass der Vermieter lediglich den Wunsch äußert, in die eigene Wohnung ziehen zu wollen.
Der Vermieter muss vielmehr vernünftige und nachvollziehbare Gründe benennen, warum er die Wohnung für sich nutzen möchte.
Beispiele können hierfür sein unter anderem:

  • Die bisherige Wohnung des Vermieters liegt wesentlich ungünstiger zu seinem Arbeitsplatz, so dass der Weg zwischen Arbeitsplatz und Wohnung sich durch den Umzug verkürzt.

  • Der Vermieter gründet eine Familie, heiratet oder möchte mit einem Partner die Wohnung nutzen

Eigenbedarf liegt aber auch dann vor, wenn der Vermieter nicht selbst, sondernein naher Angehöriger die Wohnung nutzen möchte. Das können beispielsweise die Eltern, die Kinder oder auch die Enkel des Vermieters sein. Gleiches gilt für Personen, die zur häuslichen Pflege benötigt werden.

WANN IST DER EIGENBEDARF NUR VORGESCHOBEN?

Wenn die Kündigung des Vermieters genauer betrachtet wird, stellt sich nicht selten heraus, dass der eigene Gebrauch der Mietwohnung nur vorschoben ist. Häufig wollen Vermieter die Immobilie verkaufen. Der Vermieter kündigt die Wohnung dann unter dem Deckmantel der Eigenbedarfskündigung, denn eine vermietete Wohnung bringt nicht den gleichen Erlös wie eine unbewohnte Wohnung. 

Wer den Verdacht hat, dass der Vermieter die Eigenbedarfskündigung nur vortäuscht, sollte die Gründe für die Kündigung genau hinterfragen.


Gibt der Vermieter etwa an, er brauche die Wohnung für seinen Sohn und stellt sich heraus, dass dieser tatsächlich in einer anderen Stadt wohnt und arbeitet und nicht umziehen oder den Arbeitsplatz wechseln möchte, liegen deutliche Anhaltspunkte dafür vor, dass der Eigenbedarf nur vorgeschoben war.
Gleiches gilt etwa, wenn der Vermieter in der Kündigung behauptet, seine Tochter benötige eine größere Wohnung, da sie ein Kind erwarte, wenn sie in Wirklichkeit gar nicht schwanger ist.
Auch kommt es immer wieder einmal vor, dass nach dem Auszug die Wohnung zum Verkauf angeboten wird. In einem solchen Fall spricht ebenfalls vieles für eine nur vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung.

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